Stell dir vor, einen Tag vor deinem Rückflug aus den USA wird dir per E-Mail mitgeteilt, dass dein Flug gestrichen wurde. Einfach so. Ohne weitere Angaben. Ohne Hinweis auf eine mögliche Umbuchung. Flugausfall!
Auf Nachfrage empfiehlt man dir, halt einfach rechtzeitig vor Ort zu sein. Was dann folgt, ist die Erkenntnis, dass die Airline den letzten Flug des Jahres gestrichen hat und das Bodenpersonal längst abgereist ist. Dass die Muttergesellschaft sich nicht für die Tochter verantwortlich fühlt. Dass der Kundenservice am Wochenende Ruhetag hat. Und man selbst keine Ahnung, wann und wie man denn nun eigentlich nach Hause kommt. Dieses Horrorszenario wurde für uns in Seattle zur bitteren Wirklichkeit.
Als wir es nach mehr als 12 Stunden unnachgiebigen Verhandelns irgendwie schaffen, ein Bett für die Nacht zu ergattern, und zwei Tage später endlich das heiß ersehnte Rückflugticket in Händen halten, sind wir so glücklich, dass wir fast schon vergessen, was uns da eigentlich widerfahren ist. Dass wir ja eigentlich Recht auf Schadensersatz für den Flugausfall haben. Und dass wir uns ohne professionelle Hilfe am besten schon mal auf viele weitere Wochen voll unbeantworteter E-Mails, aussichtsloser Telefonate und jeder Menge unnötigem Stress einstellen.
Bei Flugausfall Entschädigung einklagen
Hast auch du bei deiner letzten Flugreise einen Flugausfall erlebt, können wir dir den kostenlosen Entschädigungsrechner von Flightright für eine erste Übersicht ans Herz legen. Einfach Flugdaten eingeben und er verrät dir umgehend, ob und welche Entschädigungssumme dir zusteht. Mit den erhaltenen Informationen kannst du dich anschließend direkt an den Kundenservice der Fluggesellschaft wenden.
Möchtest du dir im Fall eines Flugausfalls alle weiteren Unannehmlichkeiten sparen, aber dennoch nicht auf dein Recht verzichten, stehen dir die Online-Anwälte von Flightright gerne zur Seite. Ganz ohne Papierkram und hohe Fixkosten. Erst bei erfolgreicher Durchsetzung deines Anspruchs wird eine Provision fällig. Aber jetzt mal ehrlich: Zeit und Nerven allein sind uns das schon wert.
Deine Rechte bei Flugausfall – Das sagt die EU-Verordnung
Auf was genau hast du denn jetzt eigentlich Anspruch? Laut EU-Fluggastrechteverordnung ist jeder Passagier automatisch gegen Extrakosten und andere Unbequemlichkeiten abgesichert, die durch längere Wartezeiten, übermäßige Vorverlegung oder die komplette Annullierung eines Fluges entstehen.
Folgende Ansprüche kannst du je nach Ticketpreis, Länge der Flugstrecke sowie Ab- und Ankunftszeit des Ersatzfluges an die Airline stellen:
Ticketrückerstattung oder Ersatzflug/Ersatzbeförderung – je nach Verfügbarkeit und Wahl des Reisenden
Zusätzliche Entschädigungssumme in Höhe von 250 € (Kurzstrecke bis 1.500 km), 400 € (Mittelstrecke bis 3.500 km) bzw. 600 € (Langstrecke über 3.500 km) – Voraussetzung: Der Flugausfall wurde dir weniger als 14 Tage vor Abflug mitgeteilt
Verpflegung am Flughafen ....................weiterlesen auf www.mightytraveliers.com/flugausfall-rechte-entschaedigung/